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Mit dem Hund in den Urlaub – Heimtierausweis, Auto, Zug und Flug

Die wichtigste Zahl beim Reisen mit Hund ist 21. So viele Tage muss die erste Tollwutimpfung zurückliegen, bevor der Hund über eine Grenze darf. Wer das übersieht, steht mit gültigem Ausweis, aber ungültigem Impfschutz an der Grenze – und die Reise endet dort.

Die Pflichtausstattung: Chip, Impfung, Ausweis

Für Reisen innerhalb der EU braucht jeder Hund drei Dinge: einen Mikrochip nach ISO-Norm mit 15-stelliger Nummer, eine gültige Tollwutimpfung durch einen ermächtigten Tierarzt und den EU-Heimtierausweis, in dem beides dokumentiert ist. Die Reihenfolge ist vorgeschrieben: erst chippen, dann impfen. Eine Impfung vor der Kennzeichnung gilt nicht.

Für die Erstimpfung muss der Hund mindestens zwölf Wochen alt sein, danach folgen die 21 Tage Wartezeit. Praktisch heißt das: Vor der 16. Lebenswoche reist kein Welpe legal ins Ausland. Eine lückenlos aufgefrischte Impfung gilt dagegen sofort, deshalb lohnt der Blick ins Impfbuch, bevor der Termin verstreicht. Die vollständigen Regeln stehen im Portal Ihr Europa.

Ohne besonderen Nachweis dürfen Sie bis zu fünf Tiere mitnehmen. Wer mehr mitführt, braucht den Nachweis einer Ausstellung oder eines Wettbewerbs, und die Tiere müssen älter als sechs Monate sein.

Die Sonderfälle, die überraschen

Fünf Länder verlangen eine Bandwurmbehandlung gegen den Fuchsbandwurm, eingetragen im Heimtierausweis und durchgeführt 24 bis 120 Stunden vor der Ankunft: Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland. Wer direkt zwischen diesen Ländern reist, ist ausgenommen.

Nach einem Aufenthalt in Ländern mit erhöhtem Tollwutrisiko, etwa Albanien, der Türkei oder Marokko, braucht der Hund für die Rückkehr nach Österreich einen Antikörpertest. Der muss laut ÖAMTC drei bis vier Wochen vor der Reise erfolgen, ausgewertet wird er in Österreich nur von der AGES. Wer das erst kurz vor der Heimreise erfährt, sitzt fest.

Und dann sind da die Rasselisten: Dänemark, Frankreich und Großbritannien verbieten bestimmte Rassen vollständig, andere Länder verlangen Voranmeldung oder Sondergenehmigung. Das betrifft nicht nur Zuchtpapiere, sondern auch Mischlinge mit entsprechendem Erscheinungsbild. Diese Regel prüfen Sie besser vor der Buchung als am Grenzübergang.

Im Auto: gesichert, kühl und mit Pausen

Der Hund gilt im Auto als Ladung und muss gesichert sein. Im Test schneiden feste Transportboxen aus Metall am besten ab, deutlich besser als Kunststoffboxen oder Geschirre. Die Box gehört in den Kofferraum quer zur Fahrtrichtung oder in den Fußraum hinter dem Beifahrersitz.

Der zweite Punkt ist Hitze. Ein in der Sonne geparktes Auto erreicht innerhalb weniger Minuten lebensgefährliche Temperaturen, auch bei gekipptem Fenster und selbst im Schatten, sobald die Sonne wandert. Planen Sie Fahrten in den Süden so, dass die längste Etappe in der Nacht oder am frühen Morgen liegt, und machen Sie alle zwei Stunden Pause mit Wasser.

Im Zug: das billigste Ticket im Reiseverkehr

Bei den ÖBB fahren kleine Hunde im geeigneten Transportbehälter gratis mit. Alle anderen brauchen ein Ticket zu zehn Prozent des Normalpreises, mindestens zwei Euro, und müssen Maulkorb und Leine tragen. Der Hund sitzt am Boden und bleibt unter Aufsicht, Assistenzhunde mit Eintrag im Behindertenpass fahren gratis und ohne Maulkorb. Details bei den ÖBB. Für Nachtzüge gibt es eigene Kontingente, hier ist frühzeitiges Buchen entscheidend.

Im Flugzeug: acht Kilogramm entscheiden

Bei Austrian Airlines dürfen Hunde bis acht Kilogramm inklusive Transporttasche in die Kabine. Die Tasche muss in den Fußraum vor dem Sitz passen und wird mit einer Leine am Sicherheitsgurt fixiert. Alles darüber reist im Frachtraum; in einer Box dürfen maximal zwei aneinander gewöhnte Tiere mit je höchstens 14 Kilogramm untergebracht werden. Je nach Strecke kosten Tiertransporte zwischen 50 und 300 Euro, und angemeldet werden muss immer vorab.

Neu ist eine technische Vorgabe: Seit 4. Mai 2026 müssen Transportboxen für den Frachtraum die aktuellen IATA-Vorgaben erfüllen, bei Hunden dürfen die Lüftungsöffnungen nicht größer als 25 mal 25 Millimeter sein. Wer eine ältere Box besitzt, prüft das rechtzeitig. Die Vorgaben stehen bei Austrian Airlines.

Wo der Hund im Urlaub tatsächlich willkommen ist

Kroatien ist für Hundehalter aus Österreich das naheliegendste Ziel: Viele Campingplätze nehmen Hunde, manche haben eigene Hundestrände, etwa das Bi-Village in Fažana. Details zu den Plätzen stehen im Überblick zum Camping in Kroatien. Rechnen Sie mit einer Gebühr pro Hund und Nacht, und klären Sie vorab, ob der Hund im Mobilheim erlaubt ist – das ist deutlich seltener der Fall als am Stellplatz.

Checkliste für die Abreise

  • Mikrochip gelesen, Nummer stimmt mit dem Heimtierausweis überein
  • Tollwutimpfung gültig und mindestens 21 Tage alt, bei Auffrischung lückenlos
  • Bandwurmbehandlung eingetragen, falls Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland auf der Route liegen
  • Rasseregeln des Ziel- und aller Transitländer geprüft
  • Kopie des Heimtierausweises separat aufbewahrt
  • Transportbox passend zur Reiseart, bei Flug nach aktueller IATA-Vorgabe
  • Adresse und Telefonnummer einer Tierklinik am Zielort notiert