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Fliegen in der Schwangerschaft – bis wann und mit welchem Attest

Die Grenze liegt bei den meisten Fluglinien am Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bei Zwillingen schon am Ende der 32. Woche. Bis dahin spricht bei unkompliziertem Verlauf medizinisch wenig gegen einen Flug – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln Ihrer Airline und tun etwas gegen das größte reale Risiko: die Thrombose.

Bis wann Sie fliegen dürfen

Austrian Airlines befördert Schwangere mit unkompliziertem Verlauf ohne gynäkologisches Attest bis zum Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, spätestens jedoch bis vier Wochen vor dem errechneten Termin. Lufthansa handhabt es praktisch gleich. Ab der 28. Woche empfehlen beide, ein aktuelles Attest über die Flugtauglichkeit mitzuführen, und bei Zwillingen wird es zur Pflicht: Dort ist ab Ende der 32. Woche Schluss. Ryanair und easyJet ziehen dieselben Grenzen. Die Vorgaben stehen bei Austrian Airlines.

Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens zählt für die Airline das Datum des Rückflugs, nicht des Hinflugs – wer in der 34. Woche hinfliegt und drei Wochen bleibt, sitzt fest. Zweitens ist das Attest oft nur wenige Tage gültig; lassen Sie es kurz vor Abflug ausstellen, mit Datum, errechnetem Termin und dem Satz zur Flugtauglichkeit, idealerweise auf Englisch.

Das zweite Trimester ist der beste Zeitpunkt

Ärztlich empfohlen wird das mittlere Drittel: Die Übelkeit der ersten Wochen ist meist vorbei, der Bauch noch nicht hinderlich, und das Risiko für Komplikationen ist in diesem Abschnitt am niedrigsten. Um die Sauerstoffversorgung des Kindes müssen Sie sich in normaler Reiseflughöhe keine Sorgen machen.

Das eigentliche Thema ist die Thrombose. Eine Schwangerschaft erhöht das Risiko einer tiefen Beinvenenthrombose ohnehin um ein Vielfaches, langes Sitzen bei niedrigem Kabinendruck und trockener Luft verstärkt das. Wirksam dagegen sind Kompressionsstrümpfe, viel Wasser trotz Blasendruck, alle 30 Minuten aufstehen oder zumindest Füße kreisen und Zehen bewegen, dazu ein Sitzplatz am Gang. Die medizinischen Hintergründe erklärt das Gesundheitsmagazin der AOK.

Was an Bord und am Flughafen gilt

  • Gurt unter dem Bauch: Der Beckengurt gehört unter die Wölbung über die Hüftknochen, nicht quer über den Bauch.
  • Sicherheitskontrolle: Die Körperscanner an europäischen Flughäfen arbeiten ohne Röntgenstrahlung und sind unbedenklich. Wer trotzdem unsicher ist, kann die manuelle Kontrolle verlangen.
  • Kosmische Strahlung: Bei gelegentlichen Flügen vernachlässigbar. Nur wer beruflich ständig auf Langstrecken unterwegs ist, sollte das mit der Ärztin besprechen.
  • Essen und Trinken: Leichte Mahlzeiten, kein Alkohol, wenig Kaffee – und bewusst mehr trinken, als der Durst signalisiert.

Die Airlines im Detail: 35, 36 oder doch nur 32 Wochen

Die Grenzen sind ähnlich, aber nicht gleich, und für die Rückreise zählt die strengste. Ryanair verlangt ab der 28. Woche ein „fit to fly“-Attest auf einem eigenen Formular, das höchstens zwei Wochen vor dem Flug ausgestellt sein darf, und befördert bis zur 36. Woche. easyJet zieht die Grenze schon bei der 35. Woche. Emirates fliegt bis zur 36. Woche, verlangt das Attest ab der 29. Bei Zwillingen liegt die Grenze bei Ryanair, easyJet und Emirates bei 32 Wochen, bei Lufthansa deutlich früher.

Wenn Sie mit zwei verschiedenen Airlines hin- und zurückfliegen, prüfen Sie beide Regelwerke. Und drucken Sie das Attest aus – am Gate hilft die PDF am Handy oft nicht weiter, wenn der Akku leer ist oder das Formular des Anbieters verlangt wird.

Wann Sie besser nicht fliegen

Bei vorzeitiger Wehentätigkeit, Blutungen, Placenta praevia, Präeklampsie, bekannter Thrombophilie oder einer Mehrlingsschwangerschaft mit Komplikationen raten Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich ab, unabhängig von der Woche. Auch bei Frühgeburtsrisiko in der Vorgeschichte gilt: Die Entscheidung fällt in der Ordination, nicht am Schalter.

Ein zweiter Punkt betrifft das Ziel. Malariagebiete und Regionen mit Zika-Übertragung sind während der Schwangerschaft tabu, weil weder Prophylaxe noch Impfschutz uneingeschränkt möglich sind.

Der Punkt, den die meisten übersehen: die Versicherung

Viele Reisepolizzen schließen Schwangerschaftskomplikationen ab einer bestimmten Woche aus, und eine Geburt im Ausland ist in Standardtarifen fast nie gedeckt. Die e-card hilft in der EU bei der Behandlung selbst, zahlt aber weder Rücktransport noch Privatklinik – und genau dort landen werdende Mütter im Ernstfall, weil im Urlaubsgebiet oft nur dort deutschsprachig betreut wird. Was die Karte leistet und wo die Lücken sind, steht im Überblick zur Reiseversicherung.

Auch die Stornoversicherung ist ein Thema: Eine bereits bekannte Schwangerschaft gilt als vorhersehbares Ereignis, eine Stornierung deshalb meist nicht als versicherter Fall. Wer in der Schwangerschaft bucht, sollte die Bedingungen vorher lesen und im Zweifel flexibel buchbare Tarife wählen.

Die Alternative auf kurzen Strecken

Ab der 34. Woche wird jede Flugreise zur Terminfrage. Für Ziele in Italien, Kroatien, Deutschland oder der Schweiz ist der Zug in dieser Phase die entspanntere Lösung: kein Attest, keine Wochengrenze, jederzeit aufstehen und gehen können. Welche Nachtverbindungen es ab Österreich gibt, steht im Überblick zu Nachtzug und Interrail.