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Flug verspätet oder gestrichen – so bekommen Sie Ihr Geld

250, 400 oder 600 Euro – so viel steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ankommt und die Airline dafür verantwortlich ist. Der Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis: Wer 39 Euro für den Billigflug nach Palma gezahlt hat, bekommt dieselben 250 Euro wie der Passagier in der Businessclass. Trotzdem holen sich die meisten das Geld nie, weil sie die Frist verstreichen lassen oder nach der ersten Ablehnung aufgeben.

Wie viel Geld Ihnen zusteht

Die Höhe hängt allein an der Flugstrecke: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro für alles darüber. Wien nach Frankfurt bringt also 250 Euro, Wien nach Teneriffa 400 Euro, Wien nach Bangkok 600 Euro.

Ausgezahlt wird bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden, bei Annullierungen ohne Vorwarnung von mindestens zwei Wochen und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Entscheidend ist die Ankunft am Zielort, nicht der Abflug: Wer mit zweieinhalb Stunden Verspätung startet und den Rückstand unterwegs aufholt, geht leer aus.

Die Verordnung gilt für alle Abflüge innerhalb der EU, egal mit welcher Airline, und für Flüge in die EU, wenn die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. Der Rückflug aus Bangkok mit Thai Airways fällt also nicht darunter, derselbe Flug mit Austrian schon.

Was die Airline schon vor der Entschädigung leisten muss

Unabhängig vom Geld gibt es Betreuungsleistungen, und die beginnen früher: ab zwei Stunden Verspätung bei Strecken bis 1.500 Kilometer, ab drei Stunden bei längeren Flügen innerhalb Europas und ab vier Stunden bei mehr als 3.500 Kilometern. Dann stehen Ihnen Mahlzeiten und Getränke zu, bei Übernachtung ein Hotelzimmer samt Transfer. Diese Leistungen entfallen auch bei Unwetter oder gesperrtem Luftraum nicht – die Ausgleichszahlung dagegen schon.

Wird der Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen der vollen Erstattung des Ticketpreises, der schnellstmöglichen Ersatzbeförderung oder einer Umbuchung auf einen späteren Termin. Sie müssen sich nicht auf den Ersatzflug drei Tage später vertrösten lassen, wenn eine andere Airline früher fliegt. Einen Überblick über alle Ansprüche gibt die Arbeiterkammer Wien.

In vier Schritten zum Geld

Erstens: Beweise sichern. Lassen Sie sich am Schalter den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen und fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der neuen Zeit. Bordkarten und Buchungsbestätigung aufheben, Belege für Essen und Taxi sammeln.

Zweitens: die Airline schriftlich auffordern. Formlos per E-Mail, mit Flugnummer, Datum, Buchungsnummer und einer konkreten Frist von zwei Wochen. Die Arbeiterkammer stellt dafür einen Musterbrief bei Flugverspätung bereit. Gutscheine müssen Sie nicht annehmen, Sie haben Anspruch auf Geld.

Drittens: Schlichtung. Antwortet die Airline sechs Wochen lang nicht oder unbefriedigend, übernimmt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Sie ist zuständig für Flüge ab Österreich, für Flüge aus EU-Staaten nach Österreich und für österreichische Airlines. Der Antrag läuft über das Beschwerdeformular der apf, per Post an Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien. Das Verfahren kostet Sie nichts.

Viertens: notfalls klagen. Kommerzielle Portale übernehmen das Inkasso, behalten aber je nach Anbieter 20 bis 30 Prozent. Wer die Schlichtung nutzt, bekommt die volle Summe.

Die Frist, die 2027 dramatisch kürzer wird

Derzeit haben Sie in Österreich drei Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Das ändert sich: Das Europäische Parlament hat die Reform der Fluggastrechte am 7. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen angenommen, der Rat der EU stimmte am 13. Juli endgültig zu. Anwendbar sind die neuen Regeln erst rund ein Jahr später, nach derzeitigem Stand im Herbst 2027. Für alle Flüge davor gilt das bisherige Recht unverändert.

Mit der Reform schrumpft die Frist von drei Jahren auf neun Monate. Das ist die schlechteste Nachricht des Pakets, und sie betrifft genau die Fälle, in denen Passagiere erst spät merken, dass ihnen Geld zusteht.

Was die Reform sonst bringt

  • Beträge und Schwelle bleiben: 250, 400 und 600 Euro, Anspruch weiterhin ab drei Stunden Verspätung.
  • 30 Tage Antwortfrist: Airlines müssen binnen eines Monats zahlen oder die Ablehnung begründen, dazu kommen EU-weit einheitliche Formulare.
  • Selbst umbuchen erlaubt: Sorgt die Airline nicht innerhalb von drei Stunden für Ersatz, dürfen Passagiere selbst buchen und bis zu 400 Prozent des Ticketpreises zurückfordern.
  • Schluss mit No-Show-Klauseln: Wer den Hinflug verfallen lässt, darf den Rückflug trotzdem antreten.
  • Keine Gebühren mehr für Namenskorrekturen, gedruckte Bordkarten und den Sitzplatz eines Kindes unter zwölf Jahren neben der Begleitperson.
  • Handgepäck transparenter: Die Kosten müssen künftig vorab im Preis ausgewiesen werden. Ein Anspruch auf den kostenlosen Trolley entsteht dadurch nicht, kritisiert der VKI in seiner Bewertung der Reform. Welche Maße die Airlines aktuell verlangen, steht im Überblick zum Handgepäck 2026.

Gepäck ist ein eigenes Kapitel

Beschädigtes oder verlorenes Gepäck fällt nicht unter die Fluggastrechte, sondern unter das Montrealer Übereinkommen. Wichtig ist die Frist: Melden Sie den Schaden noch am Flughafen mit dem PIR-Formular und reichen Sie die schriftliche Forderung innerhalb von 21 Tagen ein. Wer erst nach dem Urlaub reagiert, verliert den Anspruch.