Wein gehört ins aufgegebene Gepäck
Eine volle Weinflasche fasst 750 Milliliter und überschreitet damit die 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck um das Siebenfache. Gekaufter Wein wandert deshalb in den Koffer, ins aufgegebene Gepäck, wo keine Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten gilt. Eine Ausnahme gibt es: Wein, den Sie nach der Sicherheitskontrolle im Duty-free-Shop kaufen, dürfen Sie in der versiegelten Tüte samt Kassenbon mit an Bord nehmen. Bei einem Umstieg mit erneuter Kontrolle muss die Versiegelung unversehrt bleiben, sonst ist die Flasche weg.
Um den Wein selbst müssen Sie sich im Frachtraum keine Sorgen machen. Der niedrigere Luftdruck macht der verschlossenen Flasche nichts aus, und der Gepäckraum ist eher kühl als heiß – bessere Transportbedingungen, als viele vermuten.
So überlebt die Flasche den Koffer
Die größte Gefahr ist nicht der Druck, sondern der Aufprall beim Gepäckwurf. Legen Sie die Flasche in die Mitte des Koffers, nicht an den Rand – dort ist sie von allen Seiten gepolstert. Kleidung hilft, und Socken über den Flaschenhals gezogen schützen die empfindlichste Stelle. Wer öfter Wein mitbringt, investiert in wiederverwendbare Schutzhüllen mit Luftpolster oder aus Neopren; sie kosten wenige Euro und sind die billigste Versicherung gegen einen rotweingetränkten Koffer.
Stecken Sie jede Flasche zusätzlich in einen verschließbaren Plastikbeutel. Geht doch einmal etwas zu Bruch, bleibt der Schaden im Beutel statt in der Kleidung. Ein bis zwei Flaschen lassen sich so problemlos verstauen – bei größeren Mengen lohnt eine gepolsterte Weinversandbox, wie sie viele Weingüter direkt anbieten.
Aus EU-Ländern dürfen Sie großzügig einkaufen
Bringen Sie Wein aus Sizilien, Frankreich, Kroatien oder einem anderen EU-Land mit, gibt es praktisch keine Mengensorge. Innerhalb der EU sind Waren für den privaten Bedarf frei von Zoll und Steuer. Als Orientierung, ab wann der Zoll genauer hinschaut, gelten laut EU-Verbraucherportal 90 Liter Wein pro Person, davon höchstens 60 Liter Schaumwein. Das sind 120 Flaschen – so viel schleppt im Urlaub niemand heim. Entscheidend ist nur: Die Menge muss für den Eigenbedarf bestimmt sein, nicht für den Weiterverkauf.
Aus Nicht-EU-Ländern wird es eng
Ganz anders bei Wein aus einem Drittland, etwa aus Südafrika, den USA, der Schweiz oder Großbritannien. Hier gelten harte Freimengen. Laut Bundesministerium für Finanzen dürfen Sie pro Person zollfrei einführen:
| Getränk | Zollfreie Menge (ab 17 Jahren) |
|---|---|
| Stillwein | 4 Liter |
| Schaumwein oder Alkohol bis 22 % vol | 2 Liter |
| Spirituosen über 22 % vol | 1 Liter |
| Bier | 16 Liter |
Vier Liter Stillwein sind gut fünf normale Flaschen. Wer das sechste Mitbringsel einpackt, liegt schon über der Grenze und muss die Mehrmenge bei der Einreise anmelden – in Österreich am roten Ausgang „Anmeldepflichtige Waren“. Dazu kommt eine Wertgrenze für sonstige Waren: 430 Euro im Flug- und Seeverkehr, 300 Euro bei der Einreise über Land, 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren. Wer schweigt und erwischt wird, zahlt nicht nur die Abgaben nach, sondern riskiert ein Finanzstrafverfahren.
Wenn die Kiste zu schwer oder zu wertvoll wird: verschicken
Sobald Sie mehr als ein, zwei Flaschen mitnehmen wollen, stoßen Sie an zwei Grenzen gleichzeitig: das Freigepäcklimit der Airline und – bei Drittlandwein – die Zoll-Freimenge. Eine Kiste Wein wiegt schnell 15 Kilogramm und sprengt das Handgepäck ohnehin. Die Alternative ist der Versand. Viele Weingüter und Weinhändler verschicken direkt nach Österreich; innerhalb der EU kommt die Ware ohne Zoll an, Sie zahlen nur Porto. Bei Wein aus einem Drittland übernimmt ein seriöser Versender die Zollabwicklung – rechnen Sie dann aber Einfuhrabgaben zum Flaschenpreis dazu.
Kurz für den nächsten Weinurlaub
- Volle Flaschen immer ins aufgegebene Gepäck – im Handgepäck nur Duty-free in versiegelter Tüte
- Flasche in die Koffermitte, in Kleidung und einen Plastikbeutel
- Aus der EU faktisch unbegrenzt für den Eigenbedarf, zur Orientierung 90 Liter
- Aus Nicht-EU-Ländern nur 4 Liter Stillwein zollfrei, ab 17 Jahren
- Wertgrenze 430 Euro (Flug) bzw. 300 Euro (Land) für sonstige Waren
- Mehrmenge am roten Ausgang anmelden – Schwarzfahren wird teuer
- Größere Mengen lieber verschicken lassen