Am Flughafen Wien dürfen Sie seit Juli 2026 Flüssigkeiten bis zu einer Gebindegröße von zwei Litern im Handgepäck lassen. Am Flughafen Salzburg gilt weiterhin die alte Grenze von 100 Millilitern. Beide Sätze stimmen gleichzeitig, und genau das macht die Sache tückisch: Die Regel hängt seit 2026 nicht mehr am Land, sondern am einzelnen Flughafen und an seiner Scannertechnik.
Wien: zwei Liter, und die Elektronik bleibt im Rucksack
Der Flughafen Wien hat rund 25 Millionen Euro in 35 Computertomografie-Scanner investiert, seit 3. Juli 2026 laufen sie in allen Terminals. Für Passagiere heißt das: Flüssigkeiten bis 2.000 Milliliter Gebindegröße bleiben im Handgepäck, Laptop und Handy müssen nicht mehr ausgepackt werden. Der Flughafen weist allerdings darauf hin, dass große Flüssigkeitsmengen die Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen manuellen Kontrolle erhöhen. Thermosflaschen müssen an der Kontrolle leer sein und dürfen erst danach gefüllt werden. Die aktuellen Vorgaben stehen bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens Wien.
Salzburg, Graz, Innsbruck: alles beim Alten
Salzburg hat die Umrüstung vorerst abgesagt: Weil ab 2027 ein großes Terminalprojekt startet und die Geräte zu groß sind, um sie später einfach zu versetzen, soll die neue Technik erst gegen 2030 kommen. Bis dahin gilt dort die 100-Milliliter-Grenze mit dem Ein-Liter-Beutel. In Graz wird der Einsatz geprüft, allerdings wären erhebliche bauliche Maßnahmen nötig; auch dort bleibt vorerst alles wie bisher. Aus Innsbruck gibt es bislang keine konkrete Ankündigung. Den Stand in Salzburg beschreibt der ORF Salzburg.
Praktisch heißt das für die Urlaubsreise: Der Hinflug ab Wien kann entspannt mit der großen Sonnencreme laufen, der Rückflug ab Split, Antalya oder Salzburg trotzdem an der alten Regel scheitern. Maßgeblich ist immer der Flughafen, an dem Sie durch die Kontrolle gehen. Wer keine Lust auf Recherche pro Flughafen hat, packt weiterhin nach der 100-Milliliter-Regel und ist überall auf der sicheren Seite.
Was die 100-Milliliter-Regel genau verlangt
Dort, wo sie noch gilt, müssen alle Flüssigkeiten, Cremes, Gels, Pasten und Sprays in Behälter zu maximal 100 Milliliter und zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Liter Fassungsvermögen. Ein Beutel pro Person. Entscheidend ist die aufgedruckte Behältergröße, nicht der Inhalt: Die halb leere 200-Milliliter-Tube wird aussortiert, auch wenn nur noch 50 Milliliter drin sind.
Ausgenommen sind flüssige Medikamente und Spezialnahrung, die während der Reise gebraucht werden, sowie Babynahrung und Muttermilch, wenn das Kind mitfliegt. Für Medikamente sollten Sie den Bedarf glaubhaft machen können, am einfachsten mit Rezept oder ärztlicher Bestätigung und der Originalverpackung. Eine Mengengrenze gibt es für diese Ausnahmen nicht, vorzeigen müssen Sie sie trotzdem. Nachzulesen bei der Bundespolizei und im Reiseportal Ihr Europa.
Powerbanks: die wirklich neue Regel 2026
Wichtiger als die Flüssigkeiten ist inzwischen der Akku in der Seitentasche. Powerbanks dürfen ausschließlich ins Handgepäck, im aufgegebenen Koffer sind sie verboten. Erlaubt sind maximal zwei Stück bis je 100 Wattstunden; zwischen 100 und 160 Wattstunden braucht es die vorherige Zustimmung der Airline, darüber ist Schluss.
Seit 15. Jänner 2026 hat die Lufthansa Group die Regeln konzernweit verschärft, also auch für Austrian Airlines, Swiss, Eurowings, Brussels Airlines, Discover und Edelweiss: Powerbanks dürfen während des Fluges weder benutzt noch geladen werden, und sie gehören nicht ins Gepäckfach über dem Sitz, sondern in Reichweite – Sitztasche, Jackentasche oder unter den Vordersitz. Hintergrund sind mehrere Rauch- und Brandvorfälle an Bord und ein entsprechender Beschluss der ICAO. Die Details fasst der ADAC zusammen.
Was sonst nicht durch die Kontrolle geht
Scharfe und spitze Gegenstände, Werkzeug und Sportgeräte gehören in den aufgegebenen Koffer. Umgekehrt dürfen Ersatzakkus, E-Zigaretten und Zündhölzer nicht in den Koffer, sondern nur in die Kabine. Der Flughafen Wien führt die vollständigen Listen für Handgepäck und Aufgabegepäck unter verbotene Gegenstände. Bei Zweifelsfällen entscheidet immer das Kontrollpersonal vor Ort, und einzelne Airlines und Zielländer setzen strengere Regeln als der EU-Standard.
Die Kurzfassung fürs Packen
- Ab Wien: Flüssigkeiten bis 2.000 Milliliter dürfen bleiben, Laptop und Handy auch.
- Ab Salzburg, Graz und den meisten Urlaubsflughäfen: weiterhin 100 Milliliter im Ein-Liter-Beutel.
- Für den Rückflug immer die Regel des Abflughafens prüfen, nicht die von Wien.
- Powerbank: maximal zwei, nur ins Handgepäck, bei der Lufthansa Group an Bord weder laden noch verwenden.
- Medikamente und Babynahrung sind ausgenommen, Nachweis und Vorzeigen aber einplanen.
Wie viel Handgepäck Sie überhaupt mitnehmen dürfen und welche Maße die einzelnen Airlines verlangen, steht im Überblick zum Handgepäck 2026.