Zwei Wochen alt, meist auch schon eine Woche: So jung dürfen Babys bei vielen Airlines mitfliegen. Praktisch entscheidend sind aber andere Dinge – ob Sie ein Babybett bekommen, wie viel Gepäck das Kind mitbringen darf und wie Sie den Druckausgleich beim Sinkflug hinbekommen.
Ab wann und zu welchem Preis
Die meisten Fluglinien nehmen Säuglinge ab einem Alter von einer bis zwei Wochen mit, einzelne bereits ab 48 Stunden mit ärztlicher Bestätigung. Kinder unter zwei Jahren reisen ohne eigenen Sitzplatz auf dem Schoß und zahlen meist nur eine geringe Pauschale oder Steuern. Wollen Sie einen eigenen Sitz, kostet der zwischen 75 und 100 Prozent des Erwachsenentarifs. Ab dem zweiten Geburtstag ist der eigene Sitzplatz Pflicht.
Auf dem Schoß wird das Baby mit einem Zusatzgurt am Gurt des Erwachsenen gesichert. Sicherer und für längere Flüge angenehmer ist ein eigener Sitz mit zugelassenem Kindersitz – achten Sie auf die Kennzeichnung „For use in aircraft“, nicht jeder Autositz ist an Bord erlaubt. Details fasst der ADAC zusammen.
Das Babybett: früh reservieren oder gar nicht
Auf Langstrecken gibt es Bassinets, also Klappbettchen, die an der Trennwand der ersten Sitzreihe montiert werden. Bei Lufthansa sind sie für Babys bis etwa acht Monate zugelassen, bis maximal elf Kilogramm und 67 Zentimeter. Es gibt nur wenige pro Flug, und die Bulkhead-Reihe verlangt bei vielen Airlines einen Aufpreis für den Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit, je nach Strecke 50 bis 180 Euro. Wer ein Bassinet will, reserviert direkt nach der Buchung telefonisch, nicht erst beim Online-Check-in.
Gepäck, Kinderwagen und Autositz
Viele Airlines gewähren dem Kind dasselbe Freigepäck wie Erwachsenen, selbst ohne eigenen Sitzplatz – Billigfluglinien handhaben das aber unterschiedlich, hier lohnt der Blick in die Tarifbedingungen. Buggy und Kinderwagen fliegen in der Regel gratis mit und dürfen bis zum Gate geschoben werden; dort übernimmt sie das Bodenpersonal. Fragen Sie beim Abgeben ausdrücklich nach der Rückgabe am Flugzeug, sonst warten Sie am Gepäckband.
Babynahrung, abgepumpte Milch und Wasser für Fläschchen sind von der Flüssigkeitsbeschränkung ausgenommen, solange das Kind mitreist. Vorzeigen müssen Sie sie trotzdem. Was sonst durch die Kontrolle geht, steht im Überblick zu den Flüssigkeiten im Handgepäck.
Ohrendruck: der Moment, auf den es ankommt
Kritisch ist nicht der Start, sondern der Sinkflug, weil der Druckausgleich über die kurze kindliche Ohrtrompete schlechter funktioniert. Das beste Mittel ist Schlucken: stillen, Fläschchen geben oder bei größeren Kindern trinken lassen, und zwar erst dann, wenn der Sinkflug begonnen hat – meist 30 bis 40 Minuten vor der Landung. Ein Baby, das schon eine Stunde vorher fertig getrunken hat, hat im entscheidenden Moment nichts mehr.
Bei einer akuten Erkältung mit verstopfter Nase wird der Druckausgleich deutlich schwerer. Bei einer Mittelohrentzündung oder frisch gesetzten Paukenröhrchen gehört die Frage vor dem Abflug zum Kinderarzt.
Was den Flug tatsächlich erträglich macht
- Pre-Boarding nutzen, aber überlegt: Familien dürfen zuerst einsteigen – das bedeutet auch 20 Minuten länger im engen Sitz. Oft ist es besser, wenn eine Person mit dem Gepäck vorgeht und die zweite mit dem Kind zuletzt kommt.
- Wickeln: In den meisten Flugzeugtoiletten gibt es einen Wickeltisch, aber nicht in jeder. Fragen Sie die Crew nach der richtigen.
- Doppelte Wechselkleidung für Kind und Erwachsene ins Handgepäck, dazu mehr Windeln als gerechnet – Verspätungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.
- Flugzeiten: Ein Flug rund um die gewohnte Schlafenszeit funktioniert meist besser als der frühe Morgenflug mit geweckten Kindern.
- Erste Reihe heißt kein Handgepäck am Boden: An der Trennwand muss alles ins Fach über dem Sitz, auch die Wickeltasche. Packen Sie das Nötigste in eine kleine Tasche, die Sie bei sich behalten dürfen.