Ein Ambulanzflug aus Ägypten oder Thailand nach Österreich kostet zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-card zahlt davon exakt nichts – Transportkosten sind ausdrücklich nicht gedeckt. Das ist der Grund, warum die Auslandskrankenversicherung für zehn bis dreißig Euro im Jahr zu den wenigen Versicherungen zählt, die sich fast immer rechnen.
Was die e-card im Ausland leistet
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in den EU- und EWR-Staaten, in der Schweiz und in Großbritannien, außerdem in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den Balkanstaaten müssen Sie die Karte allerdings vor Ort gegen eine gültige Anspruchsbescheinigung tauschen, bevor Sie zum Arzt gehen. Für die Türkei brauchen Sie einen Auslandsbetreuungsschein, den Sie vor der Abreise beantragen.
Behandelt werden Sie damit wie ein Einheimischer, also nach den Regeln des Gastlandes: Selbstbehalte, Rezeptgebühren und Zuzahlungen, die dort üblich sind, zahlen Sie selbst. Und die Karte funktioniert ausschließlich bei Vertragspartnern des öffentlichen Systems. Wer in eine Privatklinik geht – im Urlaubsgebiet oft die einzige Praxis mit deutschsprachigem Personal – zahlt zunächst alles selbst und reicht die detaillierte Rechnung später bei der Kasse ein. Erstattet wird dann nur der Betrag, der im öffentlichen System angefallen wäre.
Ein Detail, das am Urlaubsort für Ärger sorgt: Sind auf der Kartenrückseite Sternchen statt Daten eingetragen, gilt die Karte nicht als Nachweis. Prüfen Sie das vor der Abreise; eine provisorische Ersatzbescheinigung bekommen Sie rund um die Uhr über ID Austria oder die App Meine ÖGK. Die Details stehen bei der ÖGK und beim Außenministerium.
Was sie nicht leistet
- Rücktransport nach Österreich – der teuerste Posten überhaupt
- Bergung und Bergrettung, also genau das, was beim Skiunfall oder in den Bergen anfällt
- Privatärzte und Privatkliniken über den öffentlichen Tarif hinaus
- Alle Länder außerhalb des Geltungsbereichs, von den USA über Thailand bis Ägypten
Auslandskrankenversicherung: auf ein Wort achten
Der wichtigste Unterschied zwischen guten und schlechten Polizzen steckt in der Formulierung zum Rücktransport. Deckt der Vertrag nur den „medizinisch notwendigen“ Transport, entscheidet die Versicherung, ob die Behandlung vor Ort ausreicht. Steht dort „medizinisch sinnvoll“, können Sie den Heimtransport auch dann verlangen, wenn die Klinik im Urlaubsland formal ausreichen würde. Dieser eine Halbsatz ist mehr wert als jeder Rabatt.
Für Vielreisende ist die Jahrespolizze fast immer günstiger: Ab zwei Reisen pro Jahr rechnet sie sich gegenüber Einzelabschlüssen. Achten Sie auf den geografischen Geltungsbereich, denn „Europa“ schließt bei manchen Anbietern die Türkei oder Ägypten aus, obwohl beides klassische Urlaubsziele sind.
Stornoversicherung: die Ausschlüsse entscheiden
Bei einer gebuchten Reise gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wer storniert, zahlt die vereinbarten Stornosätze, und die steigen mit der Nähe zum Abreisetag steil an. Genau diese Lücke füllt die Reisestornoversicherung, allerdings mit klaren Grenzen: Vorerkrankungen und vorhersehbare Ereignisse sind praktisch immer ausgeschlossen. Wer mit einer bekannten chronischen Erkrankung storniert, sieht oft kein Geld.
Erstattet wird nur gegen Nachweis – ärztliches Attest, Krankmeldung, Sterbeurkunde oder Unfallbericht. Viele Tarife behalten einen Selbstbehalt von rund zwanzig Prozent ein; Polizzen ohne Selbstbehalt kosten mehr, zahlen im Ernstfall aber die volle Summe. Ein Preisvergleich der Arbeiterkammer für eine vierköpfige Familie auf einer vierzehntägigen Europareise ergab eine Spanne von etwa 90 bis 278 Euro bei vergleichbarem Leistungsumfang. Die Übersicht und eine Checkliste zum Abschluss stehen bei der Arbeiterkammer.
Die Kreditkarte ist selten die Lösung
Viele Gold- und Premiumkarten enthalten einen Reiseschutz, der aber zwei Haken hat. Erstens ist in der Reiseunfall- und Behandlungskostendeckung häufig ausschließlich der Karteninhaber versichert, nicht die mitreisende Familie. Zweitens greift der Schutz bei vielen Karten nur, wenn die Reise tatsächlich mit dieser Karte bezahlt wurde. Wer über ein Portal mit Sofortüberweisung bucht, verliert den Anspruch. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie auf die Karte vertrauen.
Was in welcher Konstellation sinnvoll ist
- Städtereise in der EU: e-card reicht meist, sinnvoll wird eine Zusatzdeckung durch den Rücktransport.
- Fernreise: Auslandskrankenversicherung ist Pflicht, ohne sie zahlen Sie jede Behandlung vor.
- Ski- und Bergurlaub: Bergungskosten gesondert prüfen, sie fehlen in Basistarifen und in der e-card.
- Teure Pauschalreise, lange im Voraus gebucht: Stornoversicherung rechnet sich, am besten ohne Selbstbehalt.
- Schwangerschaft: Viele Polizzen schließen Komplikationen ab einer bestimmten Woche aus, siehe die Hinweise zum Fliegen in der Schwangerschaft.
Nicht versichert werden muss dagegen, wofür die Airline ohnehin haftet: Bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung greifen die EU-Fluggastrechte, unabhängig von jeder Reiseversicherung.