Mit dem Auto in den Urlaub: Promillegrenzen, Pflichtausrüstung und Licht in Europa

Mit 0,4 Promille liegt man in Österreich unter der Grenze, in Ungarn und Tschechien nicht: Dort gilt am Steuer null. In Kroatien und Slowenien gehören Ersatzlampen ins Auto, in Griechenland ein Feuerlöscher, in Spanien zwei Warndreiecke oder eine gelbe Warnleuchte. Und in Slowenien muss das Licht auch tagsüber brennen. Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, sollte die Regeln der Durchreiseländer kennen, nicht nur die des Ziels.

Promillegrenzen

LandallgemeinFahranfänger
Österreichunter 0,50,1 in den ersten drei Jahren
Deutschland0,50,0 in der Probezeit und unter 21 Jahren
Italien0,50,0
Kroatien0,50,0
Slowenien0,50,0
Frankreich0,50,2
Spanien0,50,3 in den ersten zwei Jahren
Griechenland0,50,2
Ungarn0,00,0
Tschechien0,00,0

Blutalkohol in Promille. Angaben der nationalen Behörden auf dem EU-Portal Ihr Europa, zuletzt dort überprüft zwischen 2024 und 2025.

In Österreich wird ab 0,8 Promille der Führerschein entzogen. In Griechenland gilt die niedrigere Grenze von 0,2 Promille auch für alle, die Motorrad oder Moped fahren. Berufskraftfahrer haben in den meisten Ländern strengere Werte.

Was im Auto sein muss

LandPflichtausrüstung für Pkw
ÖsterreichVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste
DeutschlandVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste
ItalienWarnweste, Warndreieck
KroatienVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatzlampen (nicht bei Xenon- oder LED-Licht)
SlowenienErsatzrad mit Werkzeug oder Pannenset, Warndreieck, Verbandskasten, Ersatzlampen, Warnweste
FrankreichWarndreieck, Warnweste
SpanienReserverad mit Werkzeug, zwei Warndreiecke oder eine gelbe Warnleuchte, Warnweste
GriechenlandWarndreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher
UngarnWarndreieck
TschechienVerbandskasten

Laut EU-Portal Ihr Europa, Angaben der nationalen Behörden.

Wer mit einem österreichischen Auto unterwegs ist, hat Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste ohnehin dabei. Nachrüsten muss man vor allem für Kroatien und Slowenien die Ersatzlampen, für Slowenien und Spanien gegebenenfalls ein Pannenset oder Reserverad, für Spanien ein zweites Warndreieck und für Griechenland einen Feuerlöscher.

Licht am Tag

  • Slowenien: Tagfahrlicht oder Abblendlicht immer.
  • Italien: Tagfahrlicht bei Tag Pflicht.
  • Kroatien: Tagfahrlicht während der Winterzeit, im Sommer nicht.
  • Ungarn: Tagfahrlicht außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Spanien: nur für Motorräder Pflicht, für Autos bei eingeschränkter Sicht.
  • Österreich: tagsüber nur für Motorräder und Mopeds Pflicht.

Winterausrüstung

Für eine Reise im Herbst oder Frühjahr sind die Termine wichtig, sie unterscheiden sich stark:

  • Kroatien: von 15. November bis 15. April auf Hauptstraßen immer Winterausrüstung, also Winterreifen oder Sommerreifen mit mindestens 4 Millimeter Profil plus Schneeketten.
  • Slowenien: Winterreifen von 15. November bis 15. März und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen.
  • Frankreich: Winterreifen oder Schneeketten an Bord von 1. November bis 31. März auf Bergstraßen, die entsprechend beschildert sind.
  • Tschechien: Winterreifen von 1. November bis 31. März bei Schnee und Eis.
  • Österreich: Für Autos unter 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht nur, wenn die Straßen verschneit oder vereist sind.

Handy und Drogen

In Österreich, Deutschland, Italien, Kroatien, Slowenien, Frankreich, Ungarn und Tschechien darf man das Handy am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung verwenden. In Frankreich ist dabei nur Bluetooth erlaubt, Ohrhörer sind verboten, auch für Musik. Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten, in Ungarn gilt es als Straftat.

Maut und Vignette

Die Regeln zu Vignetten, Streckenmaut und den typischen teuren Fehlern stehen im Ratgeber Maut und Vignette in Europa 2026. Wer mit dem Wohnwagen oder Zelt an die Adria fährt, findet Plätze im Beitrag Camping in Kroatien.