Lebensmittel und Souvenirs aus dem Urlaub: was der Zoll erlaubt

Allein im ersten Halbjahr 2026 hat der Zoll am Flughafen Wien rund drei Tonnen Obst, Gemüse, Schnittblumen und lebende Pflanzen aus dem Gepäck geholt, am häufigsten Mangos und Zitrusfrüchte. Aus Ländern außerhalb der EU darf man grundsätzlich weder Fleisch noch Milchprodukte mitbringen, und bei Muscheln, Korallen oder Kaviar gelten Freimengen, die kaum jemand kennt. Wer ein geschütztes Souvenir ohne Papiere einführt, riskiert laut WWF bis zu 80.000 Euro Strafe.

Fleisch, Käse und Milch

Aus Ländern außerhalb der EU gilt für Fleisch- und Milcherzeugnisse im Reisegepäck die Freimenge null. Das betrifft auch Wurst, Käse und Fleischkonserven. Laut Finanzministerium geht es darum, Tierseuchen nicht einzuschleppen. Erlaubt sind pro Person aus den meisten Drittstaaten:

WareFreimenge aus Drittstaaten
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte0
Fisch und Meeresfrüchte1 Fisch oder 20 kg, frischer Fisch muss ausgenommen sein
Honig, Bienenwachs, Gelée Royale, Propolis, Pollen2 kg
Eier2 kg
Säuglingsnahrung, medizinische Lebensmittel2 kg, verpackt und ungekühlt haltbar

Laut Veterinärbestimmungen des Finanzministeriums. Für einzelne Länder wie die Färöer oder Andorra gelten höhere Mengen.

Ohne Mengengrenze erlaubt sind haltbare, verpackte Lebensmittel ohne Fleisch, rohen Fisch oder Milch: Schokolade und Süßwaren, Nudeln und Couscous, Brot, Kekse und Waffeln, Kaffee- und Teeprodukte, abgepackte Suppenwürfel und Likör. Innerhalb der EU darf man tierische Lebensmittel in geringen Mengen für den eigenen Verbrauch mitnehmen.

Wegen der Afrikanischen Schweinepest in Nachbarländern kontrolliert der österreichische Zoll derzeit besonders streng. Das Ministerium bittet ausdrücklich, kein Fleisch aus privater Produktion und Hausschlachtung mitzubringen, vor allem keine Produkte aus Schweine- und Wildschweinfleisch, egal aus welchem Land.

Obst, Gemüse und Pflanzen

Fast alle Pflanzen und Pflanzenprodukte brauchen bei der Einreise in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis, manche sind ganz verboten. Ausgenommen sind im Reiseverkehr nur Bananen, Datteln, Ananas, Durian und Kokosnüsse, laut Finanzministerium aus allen Nicht-EU-Ländern. Die Mango vom Markt in Thailand, Orangen aus der Türkei oder ein Ableger aus dem Hotelgarten dürfen ohne Zeugnis also nicht mit.

Wie ernst das genommen wird, zeigt die Bilanz vom Flughafen Wien: Laut Landwirtschaftsministerium gab es im ersten Halbjahr 2026 486 Verstöße, beschlagnahmt wurden neben Mangos und Zitrusfrüchten regelmäßig auch Melanzani, Gurken und Äpfel.

Muscheln, Korallen und andere Souvenirs

Ob selbst am Strand gesammelt oder auf dem Markt gekauft, macht beim Zoll keinen Unterschied. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES sind laut WWF über 41.000 Tier- und Pflanzenarten geschützt. Ohne Artenschutzdokumente darf man pro Person nur mitnehmen:

  • bis zu 125 Gramm Kaviar von Stören in einzeln gekennzeichneten Behältern, nicht aber vom Kurznasenstör und vom Europäischen Stör,
  • bis zu drei Regenstäbe aus Kakteenholz,
  • bis zu vier verarbeitete Produkte aus Krokodilleder weniger streng geschützter Arten, aber kein Fleisch und keine Trophäen,
  • bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken,
  • bis zu vier tote Seepferdchen,
  • bis zu drei Riesenmuscheln, zusammen höchstens drei Kilogramm,
  • Adlerholz: bis 1 Kilogramm Späne, 24 Milliliter Öl und zwei Sets Perlen, Ketten oder Armbänder.

Diese Ausnahmen gelten laut Finanzministerium nur im persönlichen Reisegepäck, nicht für Online-Bestellungen per Post. Für Schnitzereien aus Elfenbein, Gegenstände aus Tropenholz oder Schildpatt, Orchideen und Kakteen braucht man Dokumente für die Ausfuhr aus dem Urlaubsland und für die Einfuhr nach Österreich. Auskunft gibt vor der Reise die österreichische CITES-Stelle unter cites.at oder der Zoll.

Der WWF rät, bei Korallen und Korallenschmuck, Muscheln, Reptilienleder, Fellen etwa vom Leoparden und traditionellen Heilmitteln aus Tieren ganz vom Kauf abzusehen. Auch Shows mit Wildtieren, Selfies mit Faultieren oder Raubkatzen und Elefantenreiten sieht der WWF kritisch, weil die Tiere oft illegal gefangen oder ruhiggestellt werden.

Was eine Strafe kosten kann

Wer ein geschütztes Souvenir ohne Papiere im Gepäck hat oder lebende Tiere schmuggelt, zahlt laut WWF bis zu 80.000 Euro, in extremen Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wer mehr als die Freimengen dabeihat, muss die Waren anmelden und am Flughafen den roten Ausgang nehmen.

Was sonst noch im Koffer Probleme machen kann, vom Plastiksackerl in Kenia bis zur Powerbank im Flugzeug, steht im Beitrag über Reisezubehör.