Reisezubehör - Plastiksackerl, Sonnencreme und Powerbank: was erlaubt ist

Manches Reisezubehör ist nicht nur eine Frage des Umweltgewissens, sondern des Gesetzes. In Kenia kann ein Plastiksackerl im Koffer bis zu rund 30.000 Euro Strafe oder vier Jahre Haft kosten. Palau lässt seit 2020 Sonnencremes mit zehn bestimmten Inhaltsstoffen nicht ins Land, Hawaii verbietet seit 2021 den Verkauf von Cremes mit Oxybenzon und Octinoxat. Und Powerbanks gehören ins Handgepäck, dürfen dort laut europäischer Flugsicherheitsbehörde aber nicht zum Laden verwendet werden.

Plastiksackerl: in Kenia verboten

Laut Außenministerium ist die Einfuhr und Benutzung von Plastiktaschen in Kenia mit Strafen bis zu etwa 30.000 Euro oder bis zu vier Jahren Haft belegt. Das gilt auch für Sackerl im Gepäck und für Tüten aus dem Duty-free-Shop. Schuhe, Wäsche und Kosmetik packt man für Kenia deshalb in Stoffbeutel. Zusätzlich brauchen Österreicher für Kenia vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung, die eTA.

Sonnencreme: was Riffe schädigt und wo es verboten ist

Einige chemische UV-Filter stehen im Verdacht, Korallen zu schädigen. Zwei Reiseziele haben daraus Gesetze gemacht:

  • Palau: Mit dem Responsible Tourism Education Act von 2018 sind seit 1. Jänner 2020 Sonnenschutzmittel mit zehn Inhaltsstoffen verboten, darunter Oxybenzon, Octinoxat, Octocrylen, 4-Methylbenzyliden-Campher, Triclosan, Phenoxyethanol und mehrere Parabene, laut International Coral Reef Initiative.
  • Hawaii: Seit 1. Jänner 2021 dürfen Sonnencremes mit Oxybenzon oder Octinoxat ohne ärztliches Rezept nicht verkauft werden, geregelt in den Hawaii Revised Statutes § 342D-21.

Wer in solche Gebiete reist, schaut vor dem Kauf auf die Liste der Inhaltsstoffe. Oxybenzon steht dort auch als Benzophenone-3, Octinoxat als Octyl Methoxycinnamate. Für Palau reicht das nicht: Dort sind auch Konservierungsstoffe wie Phenoxyethanol und Parabene verboten, die in vielen Cremes stecken.

Powerbank und Akkus im Flugzeug

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat am 28. Mai 2025 ihre Empfehlungen zu Lithium-Akkus verschärft. Für Passagiere heißt das laut EASA:

  • Powerbanks gehören nicht ins aufgegebene Gepäck. Man soll sie am Körper tragen, wo man sie im Blick hat, sonst im Handgepäck.
  • Während des Fluges sollen Powerbanks keine Geräte laden und selbst nicht geladen werden.
  • E-Zigaretten dürfen ebenfalls nicht ins Aufgabegepäck, sie an Bord zu laden ist verboten.
  • Geräte mit geringerem Ladestand sind weniger riskant, deshalb empfiehlt die EASA, Akkus nicht voll geladen mitzunehmen und erst am Ziel wieder aufzuladen.

Die Airlines können strengere Regeln festlegen, maßgeblich ist, was die eigene Fluglinie vorschreibt. Die Leistung eines Akkus in Wattstunden rechnet man aus Milliamperestunden mal Volt geteilt durch 1.000, eine Powerbank mit 20.000 mAh und 3,7 Volt hat also 74 Wh. Mehr zu Handgepäck und Flüssigkeiten steht in den Ratgebern Handgepäck im Flugzeug 2026 und Flüssigkeiten im Handgepäck.